(1) Das touristische und kulturelle Angebot ist in seiner Vielfalt zu nutzen und stetig qualitativ weiterzuentwickeln unter Bedachtnahme auf die Bedürfnisse der ortsanasässigen Bevölkerung und die Belange der Natur. Der Ausbau erfolgreicher bestehender Tourismus- und Kulturschwerpunkte ist anzustreben.
(2) Der Tourismus soll sich vor allem auf die für den Planungsraum typischen Voraussetzungen stützen. Einrichtungen und Anlagen des Tourismus sollen den Interessen der Land- und Forstwirtschaft, der Energiegewinnung und den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht zuwiderlaufen.
(3) Der Tourismus ist unter Berücksichtigung der ökologischen Belastbarkeit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Planungsraumes zu entwickeln.
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