(1) Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von regionalen Arbeitsplätzen sind zeitgleich unter größtmöglichem Schutz für Natur und Umwelt anzustreben.
(2) Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbes und der Industrie ist zu sichern und zu verbessern, wobei auf die Standorterfordernisse, die Infrastruktur und die besondere Umweltsituation in der Region Rücksicht zu nehmen ist.
(3) Standortentwicklungen haben sich möglichst entlang hochrangiger Verkehrsachsen zu konzentrieren und an bestehender Infrastruktur zu orientieren.
(4) Regional bedeutsame Betriebsstandorte unter effizientem Ressourceneinsatz sind zu entwickeln. Interkommunale Betriebsgebiete und gemeindeübergreifende Kooperationen sind zu fokussieren.
(5) Großmaßstäbliche, das Landschaftsbild beeinträchtigende Betriebsgründungen, Einrichtungen oder Anlagen, die die Bewahrung einer attraktiven Erholungslandschaft für den Tourismus behindern, sollen vermieden werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise