(1) Eine nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung ist unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit dem wertvollen Gut Boden, der demographischen Entwicklung und geänderter Bedürfnisse der Menschen anzustreben.
(2) Durch gezielte Siedlungsentwicklung sollen Ortskerne wieder gestärkt und weiterhin leistbares Wohnen ermöglicht werden.
(3) Im Sinne einer sinnvollen und nachhaltigen Bodenpolitik ist der Innenentwicklung vor Außenentwicklung der Vorrang zu geben und eine regionsspezifische Verdichtung anzustreben.
(4) Die Entstehung und Ausweitung von Streusiedlungen und Siedlungsbändern ist möglichst zu vermeiden.
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