(1) Allgemeines Ziel des Entwicklungsprogrammes ist den Planungsraum so zu entwickeln, dass er als Lebensraum für seine Bevölkerung angemessene soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten bietet.
(2) In allen Teilen der Region soll für die Bevölkerung eine hohe Lebensqualität und ein angemessener Standard an Bedarfsdeckung erreicht werden.
(3) Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die Zukunft in ausreichender Güte und Menge zu erhalten.
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