(1) Der Landeshauptmann ist der Vorstand des Amtes der Landesregierung.
(2) Der Landeshauptmann wird auch in allen ihm in dieser Eigenschaft zukommenden Obliegenheiten durch den Landeshauptmann-Stellvertreter vertreten.
…Hofräte Mag. Istjan, LL.M., Mag. Waldstätten, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. *, 2. *, beide *, 3. * und 4. *, beide *, alle vertreten durch Mag. Roland Zistler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach *, vertreten…