LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto

Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto

In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Stotzing-Loretto wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).

§ 2

§ 2

Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Stotzing.

§ 3

§ 3

Die Satzung des Gemeindebedienstetenverbandes Stotzing-Loretto wird erlassen ( Anlage 1 ).

§ 4

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1990 über die Bildung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto, LGBl. Nr. 2/1991, wird aufgehoben.

Anlage 1

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
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