Vorwort
§ 1
§ 1
Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Stotzing-Loretto wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).
§ 2
§ 2
Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Stotzing.
§ 3
§ 3
Die Satzung des Gemeindebedienstetenverbandes Stotzing-Loretto wird erlassen ( Anlage 1 ).
§ 4
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1990 über die Bildung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto, LGBl. Nr. 2/1991, wird aufgehoben.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDF