Vorwort
§ 1
§ 1
Für die Gemeinde Forchtenstein wird infolge Aufhebung der am 23. Oktober 2022 stattgefundenen engeren Wahl des Bürgermeisters durch den Verfassungsgerichtshof die Wiederholung der engeren Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Forchtenstein ab dem Zeitpunkt vor der Kundmachung der engeren Wahl des Bürgermeisters gemäß § 73 Burgenländische Gemeindewahlordnung 1992 ausgeschrieben.
§ 2
§ 2
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. September 2023 bestimmt.
§ 3
§ 3
Als Stichtag für die Wiederholungswahl der engeren Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Forchtenstein bleibt der für die aufgehobene Wahl festgelegte 5. Juli 2022 aufrecht.