(1) Den mit dem Klimawandel einhergehenden veränderten klimatischen Bedingungen ist mit sanften und ökologisch wertvollen Veränderungen der Natur- und Kulturlandschaft zu begegnen, ohne dabei ihre Eigenart und Schönheit zu zerstören.
(2) Die UNESCO-Welterbe Kulturlandschaft Neusiedler See/Fertő ist zu bewahren. Auf die sensiblen und besonderen Anforderungen der Region ist Bedacht zu nehmen.
(3) Die Kulturlandschaft und die öffentliche Zugänglichkeit von Uferzonen des Neusiedler Sees sind zu erhalten eine weitere Seebebauung ist zu vermeiden.
(4) Der sparsame Umgang mit der Ressource Boden, die Erhaltung und Vernetzung zusammenhängender Freiräume sowie der Erhalt und Schutz von Naturräumen und eine möglichst geringe Versiegelung des Bodens sind sicherzustellen.
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