LandesrechtBurgenlandVerordnungenZonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

In Kraft seit 10. Februar 2023
Up-to-date

§ 1

§ 1

Örtlicher Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung bezieht sich auf die Gebiete der Gemeinden Deutschkreutz, Halbturn, Neusiedl am See, Weiden am See, Nikitsch, Pama, Großwarasdorf, Horitschon und Raiding.

§ 2

§ 2 Allgemeines

(1) Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den planlichen Darstellungen im Maßstab 1:50 000 sowie aus aus raumplanungsfachlicher Sicht festgelegten Kriterien für die Umsetzung von Windkraftanlagen in der jeweiligen Eignungszone ( Anlage 1 ).

(2) Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung von Eignungszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist, sowie die Festlegung von Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen keinesfalls zulässig ist.

§ 3

§ 3 Zonen

In den planlichen Darstellungen der Anlage 1 werden Eignungszonen und Ausschlusszonen gemäß § 53c Abs. 1 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 festgelegt.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 2 Abs. 2 und § 3 sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 1 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1