Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. August 2022 mit der begleitende Basismaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (Burgenländische COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung), LGBl. Nr. 63/2022, in der Fassung LGBl. Nr. 73/2022, wird aufgehoben.
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