LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022

In Kraft seit 05. Juli 2022
Up-to-date

§ 1

§ 1

Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 2. Oktober 2022 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 23. Oktober 2022 bestimmt.

§ 3

§ 3

Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 5. Juli 2022.