Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha bestehende Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 die Gemeinde Leithaprodersdorf ein.
§ 3
§ 3
Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:
Gemeinde Leithaprodersdorf: 50%
Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.