Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Mischendorf vom 17.03.2021, Zahl: 700000/Fasz 2021, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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