Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka vom 30.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.