LandesrechtBurgenlandVerordnungenAufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka

Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka

In Kraft seit 08. Juli 2021
Up-to-date

Art. 1

Die Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka vom 30.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.