Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Badersdorf vom 05.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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