LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben

In Kraft seit 12. Mai 2021
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für die Gemeinde Heugraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 5. September 2021 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. Oktober 2021 bestimmt.

§ 3

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 8. Juni 2021.