Vorwort
§ 1
§ 1
Für das Gebiet des Bezirkes Güssing wird aufgrund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Volksbefragung angeordnet.
§ 2
§ 2
Die Fragestellung der Volksbefragung lautet.
„Die Burgenländische Landesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm dazu bekannt, die kulturelle Nahversorgung der Burgenländerinnen und Burgenländer durch ein modernes, den heutigen Ansprüchen angepasstes Kulturzentrum in jedem Bezirk zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck plant die Landesregierung eine umfassende Kulturinvestition in Güssing, wobei als Standort entweder die Burg Güssing oder das Kulturzentrum Güssing in Frage kommt.
Soll das Land Burgenland in der Stadtgemeinde Güssing
a) in einen Ausbau der Burg Güssing zu einem Kultur-
und Veranstaltungszentrum investieren O
oder
b) in die Modernisierung des bestehenden Kulturzentrums
investieren? O
Kreuzen Sie bitte die von Ihnen bevorzugte Variante an. Bitte beachten Sie, dass Sie nur für eine Variante Ihre Stimme abgeben können.“
§ 3
§ 3
Als Tag der Volksbefragung wird der 27. Juni 2021 festgesetzt.
§ 4
§ 4
Stichtag ist der 9. April 2021.