Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland, Aufhebung
Vorwort
§ 1
§ 1 Aufhebung
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland, LGBl. Nr. 67/2020, wird aufgehoben.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 2. November 2020 in Kraft.