LandesrechtBurgenlandVerordnungenZusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland, Aufhebung

Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland, Aufhebung

In Kraft seit 03. November 2020
Up-to-date

§ 1

§ 1 Aufhebung

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland, LGBl. Nr. 67/2020, wird aufgehoben.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 2. November 2020 in Kraft.