(1) Die Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka (KG 34077 Spitzzicken) und die Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental), beide Gerichts- und Verwaltungsbezirk Oberwart, werden derart geändert, dass das Grundstück 727/1 der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka (KG 34077 Spitzzicken) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental) eingegliedert, sowie die Grundstücke 797/3, 807/1, 1003/1, 1004/1, 1005/1, 1006/1 und 1007/1 der Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka (KG 34077 Spitzzicken) eingegliedert werden.
(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage 1 ersichtlich.
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