(1) Die Gemeinde Weiden bei Rechnitz (KG 34049 Mönchmeierhof) und die Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental), beide Gerichts- und Verwaltungsbezirk Oberwart, werden derart geändert, dass die Grundstücke 11/1 und 12/1 der Gemeinde Weiden bei Rechnitz (KG 34049 Mönchmeierhof) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental) eingegliedert, sowie die Grundstücke 2308/1, 2310/2 und 2311/1 der Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Weiden bei Rechnitz (KG 34049 Mönchmeierhof) eingegliedert werden.
(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage 1 ersichtlich.
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