§ 1 — Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Großpetersdorf und der Stadtgemeinde Stadtschlaining
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Die Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Großpetersdorf (KG 34024 Großpetersdorf) und der Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental) wird nach Maßgabe des § 2 geändert.
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