LandesrechtBurgenlandVerordnungenÄnderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Großpetersdorf und der Stadtgemeinde Stadtschlaining§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

Die Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Großpetersdorf (KG 34024 Großpetersdorf) und der Stadtgemeinde Stadtschlaining (KG 34051 Neumarkt im Tauchental) wird nach Maßgabe des § 2 geändert.

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