Verordnung der Marktgemeinde Großpetersdorf, Aufhebung
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude an Schultagen in der Zeit vom 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen Zustelldienste) verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.