(1) Das Schongebiet erstreckt sich über Teile der Katastralgemeinde Nickelsdorf. In der Anlage 1 dieser Verordnung sind die Außengrenzen des Schongebietes durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Schongebietes ist im als Anlage 2 bezeichneten Lageplan dieser Verordnung im Maßstab 1 : 5 000 dargestellt. Die Größe des Schongebietes beträgt 9,965 km 2 .
(2) Soweit im räumlichen Geltungsbereich gemäß Abs. 1 strengere Anordnungen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 44/2018, mit Bescheid getroffen wurden oder werden (Brunnenschutzgebiete), gehen diese Anordnungen den Bestimmungen dieser Schongebietsverordnung vor.
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