Zum Schutz des Grundwasservorkommens und der bestehenden Brunnenanlagen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland im Bereich Nickelsdorf wird das in den im § 2 dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet Horizontalfilterbrunnen Kleylehof, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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