Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeinden Inzenhof und Tschanigraben werden zum „Gemeindebedienstetenverband Inzenhof“ zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2
Der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof hat seinen Sitz in der Gemeinde Inzenhof.
§ 3
§ 3
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.
§ 4
§ 4
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.