Vorwort
Der aus den Gemeinden Neustift bei Güssing, Inzenhof, Tschanigraben, Kleinmürbisch und Großmürbisch bestehende Gemeindeverband Neustift bei Güssing wird aufgelöst.
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.
Die Aufteilung des Girovermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:
Gemeinde Neustift bei Güssing: 22,23%
Gemeinde Inzenhof: 25,00%
Gemeinde Großmürbisch: 20,83%
Gemeinde Kleinmürbisch: 20,83%
Gemeinde Tschanigraben: 11,11%
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing, LGBl. Nr. 52/1991, außer Kraft.