Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Neustift bei Güssing, Inzenhof, Tschanigraben, Kleinmürbisch und Großmürbisch bestehende Gemeindeverband Neustift bei Güssing wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.
§ 3
§ 3
Die Aufteilung des Girovermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:
Gemeinde Neustift bei Güssing: 22,23%
Gemeinde Inzenhof: 25,00%
Gemeinde Großmürbisch: 20,83%
Gemeinde Kleinmürbisch: 20,83%
Gemeinde Tschanigraben: 11,11%
§ 4
§ 4
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing, LGBl. Nr. 52/1991, außer Kraft.