LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing

Auflösung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing

In Kraft seit 01. Oktober 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Neustift bei Güssing, Inzenhof, Tschanigraben, Kleinmürbisch und Großmürbisch bestehende Gemeindeverband Neustift bei Güssing wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.

§ 3

§ 3

Die Aufteilung des Girovermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:

Gemeinde Neustift bei Güssing: 22,23%

Gemeinde Inzenhof: 25,00%

Gemeinde Großmürbisch: 20,83%

Gemeinde Kleinmürbisch: 20,83%

Gemeinde Tschanigraben: 11,11%

§ 4

§ 4

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing, LGBl. Nr. 52/1991, außer Kraft.