LandesrechtBurgenlandVerordnungenSchutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Österreichischen Buckfast-Imkervereinigung, Katastralgemeinde Zurndorf

Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Österreichischen Buckfast-Imkervereinigung, Katastralgemeinde Zurndorf

In Kraft seit 11. Juli 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1 Schutzgebiet

Für die auf dem Grundstück Nr. 1624/2, KG Zurndorf, anerkannte Reinzuchtbelegstelle wird als Schutzgebiet das Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 4 km liegt.

§ 2

§ 2 Beschränkungen

Im Schutzgebiet gelten folgende Beschränkungen:

1. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Schutzgebiet befindlichen Wandervölker sind sofort mit Beendigung der Tracht abzuziehen. Neue Wanderungen in das Schutzgebiet sind unzulässig.

2. Standvölker sind innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung aus dem Schutzgebiet zu verbringen. In Grenzlagen des Schutzgebietes kann auch eine Umweiselung der Standvölker auf die Rasse erfolgen, die in der Belegstelle gezüchtet wird. Die Umweiselung ist von der Belegstelle kostenlos durchzuführen. Auch jede nachträgliche Umweiselung bedarf der Zustimmung der Belegstelle.

3. Sämtliche innerhalb des Schutzgebietes befindlichen Bienenvölker unterliegen der ständigen Kontrolle durch die Organe der anerkannten Belegstelle.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.