LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen

In Kraft seit 26. Juni 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für die Gemeinde Grafenschachen wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 30. September 2018 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 28. Oktober 2018 bestimmt.

§ 3

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. Juni 2018.