Vorwort
§ 1
§ 1
Der Straßenverlauf der B 61a Pullendorfer Straße wird von km 9,881 bis km 10,872 wie folgt bestimmt:
Die Fortführung der Straßentrasse beginnt bei der Kreisverkehrsanlage auf der B 61 im Gemeindegebiet von Mannersdorf an der Rabnitz (Ortsteil Rattersdorf) und führt von km 9,881 in östlicher Richtung bis zur Staatsgrenze mit Ungarn in km 10,872. Die Länge des neuen Trassenabschnittes beträgt 0,991 km.
Die neue Trasse springt in einer Geraden von der bestehenden Kreisverkehrsanlage auf der B 61 ab und schwenkt mit einem Rechtsbogen und anschließender Geraden Richtung Staatsgrenze. Es folgt ein Linksbogen mit anschließender Zwischengeraden, ehe die neue Trasse der B 61a nach einem weiteren Rechtsbogen in einem Linksbogen bei km 10,872 die österreichisch-ungarische Grenze übertritt.
§ 2
§ 2
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus der Anlage 1 (Trassenverordnungsplan, Projekt Nr. 2208, Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des von der Landesregierung genehmigten Projektes Nr. 2208, welches beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDF