Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. April 1984 über die Festsetzung von Gebühren für besondere Überwachungsdienste öffentlicher Sicherheitsorgane (Landes-Überwachungsgebührenverordnung 1984 - LÜGV 1984), LGBl. Nr. 29/1984, wird aufgehoben.
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