LandesrechtBurgenlandVerordnungenAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

In Kraft seit 13. April 1995
Up-to-date

Art. 1

1. Baubewilligungen und Benützungsbewilligungen für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Bgld. Raumplanungsgesetzes),

2. Erklärung von Grundstücken zu Bauplätzen in den Fällen der Z 1, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist,

3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Burgenländischen Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 und 2.