Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Illmitz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
Vorwort
Art. 1
1. Erteilung von Baubewilligungen und Benützungsbewilligungen in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt;
2. Erklärung von Grundstücken zu Bauplätzen in den Fällen der Z 1, soweit eine solche im Zeitpunkt des Antrages auf Erteilung der Baubewilligung noch nicht vorhanden ist;
3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller in der Burgenländischen Bauordnung normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nicht bewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 und 2.