(1) Für die Gemeinden Deutschkreutz, Draßmarkt, Frankenau-Unterpullendorf, Kobersdorf, Lutzmannsburg, Markt Sankt Martin, Neckenmarkt, Neutal, Oberpullendorf, Piringsdorf, Raiding und Steinberg-Dörfl wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Lutzmannsburg Mittelburgenland“. Er hat seinen Sitz in Lutzmannsburg.
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