(1) Für die Gemeinden Antau, Baumgarten, Draßburg, Forchtenstein, Hirm, Loipersbach im Burgenland, Marz, Mattersburg, Neudörfl, Neufeld an der Leitha, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach bei Mattersburg, Schattendorf, Sigleß, Steinbrunn, Wiesen und Zemendorf-Stöttera wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Region Rosalia-Neufelder Seenplatte“. Er hat seinen Sitz in Mattersburg.
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