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Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Oberwart und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2017
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§ 2 — Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Oberwart und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
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