(1) Für die Gemeinden Bocksdorf, Burgauberg-Neudauberg, Hackerberg, Neuberg im Burgenland, Olbendorf, Ollersdorf im Burgenland, Stegersbach, Stinatz und Wörterberg wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Golf- und Thermenregion Stegersbach“. Er hat seinen Sitz in Stegersbach.
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