Die Verordnungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart vom 15.10.2014, GZ: 031/5 -2014, 9.4.2015, GZ: 031/5-2014, und 9.4.2015, GZ: 031/5-2014, mit denen der Mühlbachweg zur Wohnstraße erklärt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
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