LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Neuwahlen des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Großhöflein

Ausschreibung der Neuwahlen des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Großhöflein

In Kraft seit 14. Oktober 2014
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für die Marktgemeinde Großhöflein wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 11. Jänner 2015 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 8. Februar 2015 bestimmt.

§ 3

§ 3

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 14. Oktober 2014.