Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.3.2014, ohne Zahl, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf dem Gemeindeweg, Grundstück Nr. 4208 der KG Oberschützen erlassen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.