LandesrechtBurgenlandVerordnungenHeimbeiträge für Landesberufsschule Eisenstadt, Neufestgesetzung

Heimbeiträge für Landesberufsschule Eisenstadt, Neufestgesetzung

In Kraft seit 21. Mai 2014
Up-to-date

Arikel 1

Art. 1

Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule untergebrachten Schülerinnen und Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 1. September 2014 wie folgt neu festgelegt:

69,00 Euro für vollinterne Schülerinnen und Schüler