(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus dem Trassenverordnungsplan (Zl. 8-2-081/153-2014, Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist dieser Trassenverordnungsplan auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des von der Landesregierung genehmigten Projektes Nr. 2160. Dieses Projekt und der Trassenverordnungsplan liegen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.
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