(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung LGBl. Nr. 88/2013 tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. März 2008 über die Festsetzung der Pflichtsprengel für öffentliche Hauptschulen, LGBl. Nr. 31/2008, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise