(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. Nr. 4/2002, außer Kraft.
(3) § 2 Abs. 2 sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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