LandesrechtBurgenlandVerordnungenEuropaschutzgebiet Fronwiesen und Johannesbach§ 2

§ 2Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

In Kraft seit 29. November 2013
Up-to-date

Durch die gegenständliche Verordnung werden die Bestimmungen der im Gebiet gemäß § 1 bereits bestehenden Schutzgebietsverordnungen und der Schutzgebietsverordnungen, die in diesem Gebiet als Landesgesetze gelten, nicht berührt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden