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Verordnungen
Aufwertungsfaktoren, Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten 2013
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2013
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§ 4 Inkrafttreten — Aufwertungsfaktoren, Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten 2013
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
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