LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Lackenbach

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Lackenbach

In Kraft seit 08. November 2012
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde Lackenbach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.