Diese Richtlinien gelten für sämtliche Veröffentlichungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz - MedKF-TG, BGBl. I Nr. 125/2011, (im Folgenden „Veröffentlichungen“), die von Organen des Landes oder der Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern in Auftrag gegeben werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise