Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. März 2004 betreffend die Höchstverzinsung von Fremddarlehen, LGBl. Nr. 35/2004, außer Kraft.
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