(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Wahlkartenverordnung, LGBl. Nr. 20/2008, außer Kraft.
(3) Die Anlagen 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2017 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Anlagen 1 bis 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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