Vorwort
§ 1
§ 1
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 7. Oktober 2012 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 4. November 2012 bestimmt.
§ 3
§ 3
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 10. Juli 2012.